Das Lifestyle-Magazin PLAYER befaßt sich in der Business-Rubrik der März-Ausgabe 2007 unter dem Titel „Fein beobachtet“ mit dem arbeitgeberseitigen Einsatz von Spy-Software.
In einem Interview im Rahmen dieses Beitrags gibt Rechtsanwalt Strunk einige Hinweise zur Rechtslage:
„Wie viel Bespitzelung müssen Arbeitnehmer sich gefallen lassen? Und wie können sie sich wehren?
Darüber sprach PLAYER mit Jan Alexander Strunk, Rechtsanwalt in der Kanzlei Prof. Dr. Weiß Kreitz & Strunk in Kiel. Zu seinen Spezialgebieten gehören Arbeitsrecht und IT-Recht.
PLAYER: Inwieweit darf der Chef die Internetnutzung seiner Angestellten überwachen?
Jan A. Strunk: Wenn er privates Surfen duldet, darf er es nur dann individuell überwachen, wenn die Betroffenen vorher ihr Okay gegeben haben. Sogar bei einem konkreten Verdacht muß der Arbeitgeber vorab ankündigen, daß er verschärft kontrollieren wird. Auch der Betriebsrat muß informiert sein. E-Mails darf der Chef keinesfalls lesen.
Und wenn der Chef heimlich späht – wie kann sich ein Arbeitnehmer dagegen wehren?
Er könnte den Arbeitgeber zunächst schriftlich um eine Stellungnahme und eventuell um Unterlassung bitten. Oder er wendet sich an den Betriebsrat. Der kann dafür sorgen, daß die Spielregeln in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Im Notfall ist auch eine Unterlassungsklage denkbar. Doch das sollte man sich wirklich zweimal überlegen.
Darf ein Mitarbeiter Anonymisierungs- bzw. Abwehrsoftware installieren?
Das hängt zunächst von seinen Benutzerrechten ab. Ist es ihm verboten, Software zu installieren, könnte er dafür abgemahnt oder sogar fristlos gekündigt werden. Gibt es das Verbot nicht oder tarnt er die Aktion – etwa durch einen USB-Stick mit Anonymisierungsfunktion -, ist die Situation uneindeutig. Dem Interesse des Arbeitgebers an einer Kontrolle steht das Recht des Arbeitnehmers entgegen, über persönliche Daten zu bestimmen.
Droht auch schon Ärger, wenn man nur den Verlauf mit den Webadressen löscht?
Das kam so noch nicht vor. Und solange der Mitarbeiter sich an die vorgesehenen Möglichkeiten hält, sehe ich darin auch kein Problem. Im Grunde sammelt hier der Chef – unerlaubt oder zumindest ungefragt – automatisch Daten, die der Computernutzer zum Teil gar nicht bewußt aufgerufen oder heruntergeladen hat.„