Kontrollverlust über die eigenen Daten ist noch kein Schaden
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass die bloße verspätete Auskunftserteilung auf ein Auskunftsverlangen einer betroffenen Person nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO an sich keinen immateriellen …