Philosophie

Man kann nicht alles können. Aber man sollte können, was man tut.

Das gilt insbesondere für denjenigen, der anderen Rat erteilt.
Aus diesem Grund beschränke ich mich bei der Mandatsbearbeitung bewußt auf einige seit vielen Jahren ausgebildete und praktizierte rechtliche Kernkompetenzen.

Spezialisierung

Meine fachlichen Spezialisierungen habe ich neben der praktischen Erfahrung aus entsprechenden Mandaten durch seit vielen Jahren regelmäßig absolvierte spezifische Fortbildungen sowie erfolgreich absolvierte einschlägige Fachanwaltsausbildungen und fachliche Weiterqualifizierungen zielgerichtet ausgebaut:

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Informationstechnologierecht (IT-Recht) berate ich vorwiegend im Arbeits- und Berufsrecht sowie im Recht der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Beim IT-Recht bildet neben dem Telekommunikationsrecht sowie dem Bereich Medien & Social Media insbesondere das Datenschutzrecht einen großen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit der letzten Jahre.

Hier berate und betreue ich Unternehmen, Behörden, Vereine und Verbände insbesondere bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Daneben verfüge ich über langjährige Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie im Urheberrecht.

Neben meiner ausgeprägten Affinität zu den “neuen” Kommunikationsmedien und der entsprechenden fachlichen Spezialisierung kann ich auch im kollektiven Arbeitsrecht (insbes. Betriebsverfassungsrecht) auf eine langjährige anwaltliche Beratungs- und Verfahrenspraxis zurückgreifen.

Last but not least verfüge ich durch meine zeitweilige Tätigkeit als arbeitsrechtlicher Syndikusanwalt (Lawyer Labor Relations) für die frühere Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG in Berlin auch über vertiefte Einblicke und praktische Erfahrungen aus dem HR-Bereich eines Großkonzerns.