Was?

Expertise

Man kann nicht alles können. Aber man sollte können, was man tut.

Das gilt insbesondere für denjenigen, der anderen Rat erteilt.

Aus diesem Grund beschränke ich mich in der anwaltlichen Beratung bewußt auf fundiert erworbene und langjährig praktizierte rechtliche Kernkompetenzen.

Spezialisierung

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht berate ich seit vielen Jahren vorwiegend Unternehmen und Unternehmer(innen) sowie öffentliche Stellen im Arbeits- und Personalrecht sowie im Recht der Informations- und Kommunikationstechnologien (IT-Recht).

Auch im kollektiven Arbeitsrecht (insbes. Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht) kann ich auf eine langjährige anwaltliche Beratungs- und Verfahrenspraxis zurückgreifen.

Meine ausgeprägten Affinität zur Informations- und Kommunikationstechnik und zu den digitalen Medien prägen meine entsprechende fachliche Spezialisierung.

Beim IT-Recht bilden daher neben dem IT-Vertragsrecht insbesondere der Bereich Medien & Social Media sowie das Datenschutzrecht einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Expertise. Hier berate und betreue ich seit vielen Jahren Unternehmen, Vereine und Verbände bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und vertrete sie u.a. auch in Auseinandersetzungen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden. TÜV-Zertifizierungen als Datenschutzauditor sowie als externer Datenschutzbeauftragter weisen hier meine formelle Qualifizierung aus.

Daneben verfüge ich über langjährige Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz (Schwerpunkte: Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie im Urheberrecht.