Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungs­schutz­klage unter Abänderung der arbeits­gerichtlichen Entscheidung abgewiesen. Zur Begründung …