Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungs­schutz­klage unter Abänderung der arbeits­gerichtlichen Entscheidung abgewiesen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die Kündigung sei aufgrund der Äußerungen gegenüber der Schuleltern­sprecherin in E-Mails an diese gerechtfertigt.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2021 – 10 Sa 867/21