Bei Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht müssen Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben

Bürgerinnen und Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, müssen immer öfter detaillierte ärztliche Bescheinigungen vorlegen, die sensible Gesundheitsdaten beinhalten. Datenschutzrechtlich ist dies aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz …

Datenschutzaufsicht untersagt Stadt Tübingen Liste der „auffälligen“ Asylbewerber

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink untersagt der Stadt Tübingen die Nutzung polizeilicher Daten für eine Liste „auffälliger“ Asylbewerber. Mit der förmlichen Untersagungsverfügung setzt LfDI Brink …