Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unternehmensauftritts (Fanpage) verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist.
BVerwG, Urteil vom 11.09.2019, 6 C 15.18