„Sugar-Daddy“ als Arbeitgeber: Anspruch auf Lohn, Urlaubsabgeltung und Arbeitszeugnis

Soll eine nur zum Schein als Haushälterin Angestellte tatsächlich sexuelle Dienstleistungen erbringen, so ist der Prostitutions­vertrag nicht sittenwidrig, wenn sich die Angestellte frei dazu entscheidet, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen.

Ihr stehen dann Ansprüche auf Lohnzahlung, Urlaubsabgeltung und Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu.

Dies hat das Landes­arbeits­gericht Hamm entschieden.

(LAG Hamm, Urteil vom 06.06.2019 – 17 Sa 46/19)