OLG Köln: Ausgestaltung des Bewertungsportals Jameda in Teilen unzulässig
Das Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform jameda.de unzulässig sind, da Jameda durch die Gestaltung die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ verlässt und den an die …