Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung des Internetnutzers erfordert.
Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht.
(EuGH, Urteil vom 01.10.2019 – C-673/17)
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung des Internetnutzers erfordert.
Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht.
(EuGH, Urteil vom 01.10.2019 – C-673/17)