Setzen von Cookies darf nicht ohne aktive Einwilligung des Internetnutzers erfolgen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung des Internetnutzers erfordert.

Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht.

(EuGH, Urteil vom 01.10.2019 – C-673/17)