Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen.
Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor.
(ArbG Siegburg, Urteil vom 15.01.2020 – 3 Ca 1793/19)