Das Amtsgericht München verurteilte die beklagte Ehefrau und Mutter aus Starnberg zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.391,00 Euro nebst Zinsen und Kosten, die auch Kosten für ein Sachverständigen­gutachten von 3.441,24 Euro umfassen.

AG München, Urteil vom 20.08.2019 - 114 C 22559/17