Die DS-GVO brachte für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen einige neue Herausforderungen, die auch weitgehend bewältigt wurden. Nun werden vielerorts die frisch etablierten Verwaltungsprozesse zum Datenschutz durch die Corona-bedingte Ausnahmesituation auf die Probe gestellt. Viele Datenschutzbeauftragte stehen damit erneut vor Fragen zur Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung – etwa wenn es um Aufträge an Firmen außerhalb Deutschlands geht, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Hier sind Datenschutzbeauftragte auf praktikable Hilfen angewiesen – und genau da liegt unsere Aufgabe als Aufsichtsbehörde.
Um unkompliziert Rechtssicherheit zu schaffen, stellt der LfDI Baden-Württemberg daher ein Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zur Verfügung. Es ist ab sofort in englischer und deutscher Sprache abrufbar. Weitere Handreichungen werden in Kürze folgen.
Das Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung in deutscher Sprache ist unter diesem Link zu finden.
Die englischsprachige Vertrags-Version kann hier heruntergeladen werden.
[Quelle: Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 09.04.2020]