Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Dementsprechend kann auch die arbeitgeberseitige Bewertung der Arbeitsleistung für Mitarbeiter(innen) in agilen Projekt-Teams, die nach der sogenannten Scrum-Methode arbeiten, unterschiedlich ausfallen.
Diese können zwar nach den allgemeinen Grundsätzen von ihrem Arbeitgeber beim Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen
Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat.
Dies entschied kürzlich das Arbeitsgericht Lübeck.
ArbG Lübeck, Urteil vom 22.01.2020 – 4 Ca 2222/19