Die Nutzung von Arbeits-PCs, World-Wide-Web, e-Mail und dienstlich genutzten mobilen Kommunikationsgeräten ist mittlerweile für viele Beschäftigte normaler Berufsalltag.
Dennoch bestehen in der Praxis der Interessenvertretungen zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich dessen, was im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung von IKT (=Informations- und Kommunikations-Technik) erlaubt oder unzulässig ist.
Neben „klassischen“ Aspekten der Mitbestimmung in diesem Bereich spielen momentan insbesondere das Spannungsfeld „Datensicherheit vs. Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis“ sowie neue Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der sog. „social media“ stellen, eine wesentliche praktische Rolle.
Die kompetente und umfassende Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten erfordert, daß die Mitglieder der Interessenvertretungen über die rechtlichen Hintergründe dieser Thematik hinreichend Bescheid wissen.
Unser Seminarangebot hält hierzu praxisorientierte Hilfestellung bereit, die von mir als Referent realisiert wird:
Unter dem Motto “Rechtliche Aspekte der IKT-Nutzung am Arbeitsplatz” können sich Betriebs- und Personalräte sowie MAV-Mitglieder in Tages-Seminaren oder auch im Rahmen mehrtägiger Veranstaltungen die nötigen Grundkenntnisse für eine sachgerechte Behandung der wesentlichen praxisrelevanten Fragestellungen vermitteln lassen, die sich bei der betrieblichen Internetnutzung in (mitbestimmungs-)rechtlicher Hinsicht ergeben.
Die Seminare werden nach Absprache extern oder als Inhouse-Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
Fordern Sie gern unverbindlich per E-Mail oder telefonisch nähere Informationen an und richten Anfragen zu gewünschten Veranstaltungen an mich.