Richter beschlagnahmt Facebook-Account

shz.de, das Online-Portal des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags sowie die Printausgaben der sh.z-Zeitungen berichten heute über ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Reutlingen. Das Strafverfahren als solches ist wenig spektakulär: Es geht um einen jungen Mann, der Beihilfe zu einem Einbruch geleistet haben soll.

Zur Aufklärung der Tat hat der zuständige Strafrichter allerdings die Beschlagnahme des „beim Anbieter Fa. Facebook GmbH, Hamburg, vorgehaltenen und gespeicherten“ Facebook-Benutzerkontos des Angeklagten angeordnet.

Und das hat es so bislang tatsächlich noch nicht gegeben…

Für den Beitrag hat die Redaktion auch mit Rechtsanwalt Strunk gesprochen und seine Äußerungen zu dem Vorgang so zusammengefasst:

Als aufsehenerregend, jedoch mit einem praktischen Problem verbunden, beschreibt der Kieler Fachanwalt für IT-Recht Jan Strunk das Vorgehen: „Im Fall Facebook gibt es keinen Provider, der der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Deshalb ist kein direkter Zugriff auf die Daten möglich.“

Facebook selber ist jedoch ein amerikanisches Unternehmen. Damit ein deutscher Richter Einblick in einen Facebook-Account bekommt, müsste klar sein, dass zumindest die Mitarbeiter der europäischen Niederlassung in Irland Zugriff auf die Daten hätten. Darüber gebe Facebook jedoch keine Auskünfte, so der Experte.