Das Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform jameda.de unzulässig sind, da Jameda durch die Gestaltung die zulässige Rolle des „neutralen Informations­mittlers“ verlässt und den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“ gewährt.

OLG Köln, Urteil vom 14.11.2019 – 15 U 126/19