Datenschutzrecht

Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Er garantiert jedem Bürger ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und schützt ihn vor missbräuchlicher Verwendung seiner Daten.

Sichergestellt wird er durch gesetzliche Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung durch Unternehmen sind in der Praxis insbesondere die Bereiche Kundendatenschutz, Beschäftigtendatenschutz, technischer Datenschutz und Datenschutzmanagement von Bedeutung.

Datensicherheit dagegen befasst sich mit dem Schutz von Daten, unabhängig davon ob diese einen Personenbezug aufweisen oder nicht. Sie soll Sicherheitsrisiken begegnen und die Daten vor z.B. Manipulation, Verlust oder unberechtigter Kenntnisnahme schützen.

Hier geht es um die Frage, welche Maßnahmen zum Schutz der Daten ergriffen werden müssen. Die Datensicherheit ist als eine der gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes  durch Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu gewährleisten.

Zertifizierter Datenschutzauditor & externer Datenschutzbeauftragter

Kompetenz

  • Datenschutz-Audits
  • Beratung und rechtliche Begleitung Ihres Unternehmens bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) in die betriebliche Praxis.
  • Laufende Betreuung und Beratung Ihres Unternehmens in sämtlichen datenschutzrechtlichen Sachverhalten.
  • Schulung und Qualifizierung von Entscheidern, Mitarbeitern, Multiplikatoren, Interessenvertretern & betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu datenschutzrechtlichen Sachverhalten & Fragestellungen.
  • Optional: Unterstützung bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrem Unternehmen durch Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Funktion eines (externen) Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen oder auch eine gesamte Unternehmensgruppe.