EuGH: Gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und dem Betreiber einer Fanpage

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist.

Die Datenschutzbehörde des Mitgliedstaats, in dem dieser Betreiber seinen Sitz hat, kann sowohl gegen ihn als auch gegen die in diesem Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen.

(EuGH, Urteil vom 05.06.2018 – C-210/16)