Die von Google im Jahr 2012 verwendete „Datenschutzerklärung“ ist zum großen Teil rechtswidrig.
Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen entschieden.
Nach Auffassung des Gerichts sind außerdem zahlreiche Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Konzerns unwirksam.
Einige der untersagten Klauseln verwendet Google bis heute in gleicher oder ähnlicher Form.
(KG Berlin, Urteil vom 21.03.2019 – 23 U 268/13)