Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsex-Dienstleisterin
Eine als Freiberuflerin geführte Telefonsexdienstleisterin ist als Arbeitnehmerin anzusehen, wenn sie in eine fremde betriebliche Arbeitsstruktur mit einseitiger Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe eingebunden ist. Dies geht …