Voreinstellungen bei Facebook verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht

Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Daten­schutz­bedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht.

Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen entschieden.

Die Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, sind nach dem Urteil teilweise unwirksam.

(LG Berlin, Urteil vom 16.01.2018 – 16 O 341/15)