Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht.
Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen entschieden.
Die Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, sind nach dem Urteil teilweise unwirksam.
(LG Berlin, Urteil vom 16.01.2018 – 16 O 341/15)