Videoüberwachung in Zahnarztpraxis unzulässig

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass eine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, strengen Anforderungen an die daten­schutz­rechtliche Erforderlichkeit unterliegt.

(BVerwG, Urteil vom 27.03.2019 – Az. 6 C 2.18)