Anleitung zur Videoüberwachung bei öffentlichen Stellen

Neue Orientierungshilfe des BayLfD

Etliche bayerische öffentliche Stellen setzen Videotechnik ein, um die eigene Infrastruktur zu schützen sowie im Bereich von Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlichen Einrichtungen einen Beitrag zur Sicherheit von Bürgerinnen, Bürgern und Beschäftigten zu leisten. Der bayerische Gesetzgeber hat in Art. 24 Bayerisches Datenschutzgesetz die für solche Videoüberwachungen notwendige Rechtsgrundlage geschaffen.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz berät vor allem staatliche und kommunale Stellen im Freistaat regelmäßig zur Anwendung dieser Vorschrift. Zudem bitten Bürgerinnen und Bürger immer wieder um Überprüfung konkreter Videoüberwachungsanlagen. Oftmals sind solche Anlagen auch Gegenstand von bayernweiten datenschutzrechtlichen Vor-Ort-Kontrollen. Nicht selten müssen sie geändert oder sogar deaktiviert werden, weil der rechtliche Rahmen für ihren Betrieb nicht eingehalten ist.

Um die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz nun eine umfangreiche Orientierungshilfe veröffentlicht, welche seine langjährige Beratungspraxis zusammenfasst und fortentwickelt. Zwei zusätzlich bereitgestellte Formulare ermöglichen bayerischen öffentlichen Stellen die strukturierte Prüfung und Dokumentation einer Videoüberwachung.

Prof. Dr. Thomas Petri: „Der bayerische Gesetzgeber gewährleistet schon lange, dass Videotechnik dort eingesetzt werden kann, wo es nötig ist. Er stellt aber zugleich sicher, dass es nicht zu einer ‚Rundumüberwachung‘ kommt. Die gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung zeigt meine neue Orientierungshilfe anhand zahlreicher Praxisbeispiele auf. Ich hoffe, dass ich allen bayerischen öffentlichen Stellen so die bei diesem sensiblen Thema nötige Handlungssicherheit geben kann.“

Die Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch bayerische öffentliche Stellen – Erläuterungen zu Art. 24 Bayerisches Datenschutzgesetz“ steht mit den beiden Formularen zur strukturierten Prüfung und Dokumentation seit heute auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de) in der Rubrik „Datenschutzreform 2018“ zum kostenfreien Download bereit.

Die Pressemitteilungen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz können hier abgerufen werden.