Einstweiliges Verfügungsverfahren in Lübeck wegen Abbruch einer Betriebsratswahl bei der Stena Line Scandinavia AB in Travemünde

In einem Verfahren wegen Erlaß einer einstweiligen Verfügung habe ich den Wahlvorstand des Standorts Travemünde der Stena Line Scandinavia AB vor dem Arbeitsgericht Lübeck vertreten.

Über den Ausgang des seitens der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl am Standort Lübeck/Travemünde gerichteten Verfahrens berichtet die Berufsgewerkschaft DHV in einer Pressemitteilung vom 03.10.2010:

Stena Line scheitert beim Versuch die Betriebsratswahl zu behindern

Während gestern die Stena Line auf einer Pressekonferenz in Kiel die Öffentlichkeit über die geplanten Modernisierungen der Route Kiel – Göteborg und der damit verbundene Einstellung des Fährverkehrs von Travemünde nach Göteborg informierte, versuchte die Reederei fast zeitgleich die Wahl des Betriebsrats in ihrer Betriebsstätte in Travemünde vor dem Arbeitsgericht Lübeck per Einstweiliger Verfügung zu stoppen.

Grund hierfür ist, dass nahezu alle Stena-Mitarbeiter am Standort Travemünde für die Betriebsratswahl kandidieren.

Stena Line sah sich dadurch an der Umsetzung ihrer geplanten Restrukturierungsmaßnahmen gehindert.

„Das heißt nichts anderes, als dass der Geschäftsleitung das mit der Kandidatur gesetzlich verbundene Kündigungsverbot ein Dorn im Auge ist“, so Michael Schulz von der Gewerkschaft DHV.

Stena Line hatte mit dem Antrag jedoch keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht Lübeck wies auf Antrag des Prozessvertreters des Betriebsrats und des Wahlvorstands, Herrn Rechtsanwalt Jan Strunk aus Kiel, das Begehren auf Abbruch der Betriebsratswahl zurück.

„Kündigungsschutz hin oder her – durch die Schließung verlieren alle Beschäftigten in Travemünde zum 01. September 2010 ihren Arbeitsplatz“, so Schulz.

Auch am Standort Kiel versucht Stena Line, die dort eingeleitete Betriebsratswahl durch eine Einstweilige Verfügung zu stoppen, denn auch dort stehen Entlassungen an. Das Arbeitsgericht Kiel hat den 24.03.2010 als Termin zur Anhörung der Parteien angesetzt. Auch in Kiel wird der dortige Betriebsrat und Wahlvorstand anwaltlich durch Herrn Rechtsanwalt Jan Strunk vertreten.

Mit deutlichen Worten kritisiert Michael Schulz, Gewerkschaftssekretär der DHV, in diesem Zusammenhang die Geschäftsführung der Stena Line. „Eine solche Vorgehensweise gegen die Betriebsräte und Wahlvorstände hätten wir von Stena Line nicht erwartet. Das kannte man bisher nur von Lidl und Co.“.

Den Antrag an das Arbeitsgericht Kiel auf Abbruch der dortigen Betriebsratswahl hat die Arbeitgeberin vor dem Anhörungstermin zurück genommen.