OLG Zweibrücken: Auffindbarkeit eines Fotos im Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung

Befindet sich ein urheberrechtlich geschütztes Foto nach Abgabe einer strafbewehrten Unter­lassungs­erklärung noch im Cache von Google und ist deshalb öffentlich auffindbar, so liegt darin keine erneute Urheber­rechts­verletzung. Der Rechteinhaber kann daher weder …