Datenschutzaufsicht: Zoom für Lehrveranstaltungen an Hochschulen nach dem „Hessischen Modell“ zulässig

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat die Nutzung von Zoom für Lehrveranstaltungen an den Hochschulen seines Bundeslandes nach dem sog. „Hessischen Modell“ für zulässig erklärt. Dieses Modell, mit dem …