LG Hamburg: Transparenz bei Online-Hotelbuchungen – „opodo.de“

Das Landgericht Hamburg hat im Wege eines Versäumnisurteils über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Reisevermittler Opodo Ltd. entschieden.

Danach müssen Buchungsportale die Kriterien offenlegen, nach denen sie Treffer bei der Hotelsuche sortieren.

Kunden, die über Opodo ein Hotel suchten, bekamen nach Eingabe ihrer Reisedaten die Suchergebnisse zunächst unter der Rubrik “Unsere Top-Tipps” angezeigt. Alternativ konnten sie wählen, dass die Trefferliste nach “Preis (niedrigster zuerst)”, “Bewertung und Preis”, “Sterne” oder “Sterne und Preis” sortiert wird.

Nachvollziehbar war für die Kunden nur, dass bei einer Sortierung nach dem Preis zuerst die preisgünstigsten Hotels und bei einer Sortierung nach Sternen zuerst die Hotels mit den besten Kundenbewertungen angezeigt werden. Die anderen Rubriken sagten dagegen nichts darüber aus, wie die Reihenfolge erstellt wurde. Erläuterungen dazu fehlten.

Das Landgericht Hamburg urteilte nun, dass Opodo den Kunden damit eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information vorenthalte.

(LG Hamburg, Urteil vom 07.11.2019 – 327 O 234/19)