Keine Urheberrechtsverletzung durch Anzeige von Bildern in Suchmaschinen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt.

(BGH, Urteil vom 21.09.2017 – I ZR 11/16)