OLG Frankfurt a.M.: Influencer-Verlinkungen auf Instagram

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer Influencerin und Youtuberin untersagt, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren und / oder Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als Werbung kenntlich zu machen.

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2019 – 6 W 68/19)