Hinweise zum datenschutzgerechten Umgang mit Corona-Fällen

Pressemitteilung des LfDI Baden-Württemberg:

Durch die aktuelle Pandemie stehen viele öffentliche und private Arbeitgeber, aber auch viele Beschäftigte vor der Frage, welche Gesundheitsinformationen sie austauschen müssen, können und dürfen. Umsichtiges und besonnenes Handeln erfordert immer auch die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, zu denen auch die Rechte der Beschäftigten zählen.

Der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, hat dies zum Anlass genommen, mit den FAQs zum datenschutzgerechten Umgang mit Corona-Fällen zu informieren.

Darin werden u.a. folgende Fragen beantwortet:

– Dürfen Arbeitgeber aktuelle private Handynummern oder andere Kontaktdaten von der Belegschaft erheben, um die Beschäftigten im Falle einer Schließung des Betriebs oder in ähnlichen Fällen kurzfristig warnen oder auffordern zu können, zu Hause zu bleiben?

– Dürfen Arbeitgeber Informationen darüber erheben und weiterverarbeiten, ob ein Beschäftigter in einem Risikogebiet war oder mit einem Erkrankten direkten Kontakt hatte?

Die Antworten hierzu finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-corona.

Weiterführende Links mit aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

https://km-bw.de/Coronavirus

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.

Die Pressemitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg können hier abgerufen werden.