Live-Streams der BILD-Zeitung sind zulassungspflichtiger Rundfunk
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BILD-Zeitung ihre Live-Streams nicht weiter zulassungsfrei betreiben darf. (VG Berlin, Urteil vom 26.09.2019 – VG 27 K 365.18)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BILD-Zeitung ihre Live-Streams nicht weiter zulassungsfrei betreiben darf. (VG Berlin, Urteil vom 26.09.2019 – VG 27 K 365.18)