BAG: Einsichtnahme in Dateien eines Arbeitnehmers auf einem Dienstrechner
Der Arbeitgeber darf Dateien, die auf einem Dienstrechner nicht als „privat“ gekennzeichnet sind, einsehen, auch wenn kein begründeter Verdacht einer Pflichtverletzung besteht. Die Erkenntnisse aus der Computeruntersuchung können im Rahmen eines Kündigungsprozesses …