Schmerzensgeldanspruch wegen unzulässiger Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos auf Facebook-Fanpage
Wird ein Mitarbeiterfoto auf der firmeneigenen Facebookseite ohne Zustimmung des Mitarbeiters veröffentlicht, steht ihm gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. …