Handbremse nicht angezogen: Paketzusteller haftet für Schäden durch wegrollendes Fahrzeug

Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt.

Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

(ArbG Siegburg, Urteil vom 11.04.2019 – 1 Ca 1225/18)