Fachanwaltsfortbildung 2019: „Social Media & Arbeitsrecht“


Auch in diesem Jahr bin ich im Auftrag des Verbandes Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VdAA) als Referent quer durch Deutschland unterwegs. Der Auftakt findet dieses Mal Anfang April in Stuttgart statt.

Meine diesjährige Veranstaltungsreihe zur Fortbildung von Fachanwält(inn)en im Arbeitsrecht gem. § 15 FAO (Tagesseminar, 7,5 h) befasst sich – wie bereits in 2017 – erneut mit dem Thema „Social Media & Arbeitsrecht“:

Die Veranstaltung will einen Überblick über die spezifischen rechtlichen Problemstellungen geben, welche die Nutzung sozialer Medien im Alltag von Unternehmen und ihren Beschäftigten aufwirft.

Hierbei wird neben einer grundlegenden näheren Darstellung der wichtigsten Erscheinungsformen und Anwendungsbereiche von Social Media insbesondere auf die wesentliche Rechtsprechung eingegangen, die bislang diesen Bereich geprägt hat.


Inhalte

  1. Persönlichkeitsentfaltung vs. Arbeitgeberinteressen: Social Media als rechtliche und tatsächliche Herausforderung für Unternehmen und ihre Beschäftigten
  2. Erscheinungsformen & Anwendungsbereiche von Social-Media
  3. (Arbeits-)Rechtliche Problemfelder der Nutzung von Social Media
  4. Social Media & Betriebsrat
  5. Möglichkeiten & Grenzen betrieblicher Regelungen zur Social-Media-Nutzung
  6. Sanktionierung unzulässiger Social-Media-Nutzung

Termine

  • Freitag, den 05.04.2019 in Stuttgart
  • Freitag, den 24.05.2019 in Hamburg
  • Freitag, den 21.06.2019 in München
  • Freitag, den 30.08.2019 in Düsseldorf
  • Freitag, den 11.10.2019 in Frankfurt am Main
  • Freitag, den 08.11.2019 in Berlin

Nähere Informationen & Buchung über den VdAA.