Einsatz von Messengern in der Schule

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, weist ausdrücklich darauf hin, dass sie den Einsatz von WhatsApp an Schulen weder empfohlen noch genehmigt hat. „Ich bin aber angesichts der Corona-Pandemie und dem damit erhöhten Bedarf an digitaler Kommunikation an Schulen bereit, gewisse Bedenken im Einzelfall für einen eng begrenzten Zeitraum zurückzustellen Dennoch müssen bei der Nutzung von Messengern durch öffentliche Stellen bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden“, so Thiel. Eine dieser Bedingungen ist, dass die Kommunikation möglichst datensparsam erfolgen sollte.

Zwar ist der Messenger WhatsApp weit verbreitet. Deshalb überrascht es nicht, dass das Niedersächsische Kultusministerium (MK) in seinem Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten“ explizit auf diesen Dienst verweist. Allerdings werden bereits bei der Anmeldung zu WhatsApp alle im Telefon des Nutzers gespeicherten Kontaktdaten an den Anbieter übertragen. Hierzu besteht weder eine Rechtsgrundlage noch können die Personen, die im Nutzertelefon gespeichert sind, in die Datenweitergabe einwilligen oder ihr widersprechen. Die Anforderung der Datensparsamkeit erfüllt WhatsApp definitiv nicht.

„Ich habe mich in der Vergangenheit immer wieder sehr deutlich gegen die Nutzung von WhatsApp an Schulen ausgesprochen“, sagt Thiel. „Diese Haltung gilt nach wie vor und entspricht damit auch der Position anderer Landesdatenschutzbeauftragter.“ Zugleich sähe sie aber die aktuellen Notwendigkeiten an den Schulen und sei deshalb für einen sehr begrenzten Zeitraum „schweren Herzens“ dazu bereit, ihre Einwände hintanzustellen. Das entbindet aber nicht das Kultusministerium von seinen Aufgaben.

„Es gibt deutlich datensparsamere Messenger-Dienste auf dem Markt, die dieselben Möglichkeiten der Kommunikation bieten. Ich fordere das Kultusministerium deshalb dazu auf, Alternativen zu WhatsApp ernsthaft zu prüfen und die Schulen über die Ergebnisse dieser Prüfung zu informieren, damit sie datenschutzfreundliche Dienste nutzen können.“

In Anbetracht der immer wieder vorgebrachten Bedenken der LfD Niedersachsen gegenüber WhatsApp im Schuleinsatz hätte dies bereits vor geraumer Zeit geschehen sollen. Angesichts der Versäumnisse des Ministeriums in der Vergangenheit muss jetzt mit Hochdruck an datenschutzkonformen Lösungen gearbeitet werden. „Ich werde das Ministerium auch direkt über meine Positionen informieren. Es ist äußerst bedauerlich, dass die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler nun in Krisenzeiten zunächst nicht die Möglichkeit haben, auf datenschutzfreundliche Messenger zurückzugreifen“, so Thiel.

[Quelle: Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 20.04.2020]