Die Zulaessigkeit einer anwaltlichen Gegnerliste im Internet…

…war kürzlich auch das Thema des “Games-Anwalts” auf dem Anwender-Portal GamersGlobal.

In der aktuellen Folge des Video-Podcasts unter dem Titel „Der „Porno-Pranger“ droht – auch für Spieler?“, die in unseren Kanzleiräumen aufgezeichnet wurde, erörtern Henry Krasemann und ich das via Hompepage durch die URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Regensburg) angekündigte Veröffentlichen von Gegnern im Internet in rechtlicher Hinsicht:

Ist ein solcher Pranger, der auch vermeintliche Urheberrechtsverstöße von Spielern enthalten könnte, überhaupt zulässig? Welche Rechte haben die abmahnenden Anwälte und welche die Betroffenen? Wird hier in unzulässiger Weise Druck gemacht? Und was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?