Deutsche Telekom nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorrats­daten­speicherung die Tele­kommunikations­verbindungs­daten ihrer Kunden zu speichern.

(VG Köln, Urteil vom 20.04.2018 – 9 K 7417/17)