Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass der Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unter­nehmens­auf­tritts (Fanpage) verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende daten­schutz­rechtliche Mängel aufweist.

BVerwG, Urteil vom 11.09.2019, 6 C 15.18