Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass der Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unter­nehmens­auf­tritts (Fanpage) verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende daten­schutz­rechtliche Mängel aufweist.

(BVerwG, Urteil vom 11.09.2019 – BVerwG 6 C 15.18)