BAG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

Das Bundes­arbeits­gericht hat zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, ein Vorab­entscheidungs­ersuchen an den EuGH gerichtet.

(BAG, Beschluss vom 29.09.2020 – 9 AZR 266/20 (A))