LG Frankfurt a.M.: Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter
Wird eine 30 Jahre alte Äußerung des Betroffenen wiedergegeben und zur Grundlage einer Meinungsäußerung gemacht, ohne darauf hinzuweisen, dass der Betroffene sich – wie dem Äußernden bekannt …