OLG Stuttgart: Vorschriften der DSGVO als Marktverhaltensregeln
Die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 TMG werden durch die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung verdrängt. Artikel 80 DSGVO enthält keine abschließende Regelung über die Rechtsdurchsetzung …