OLG Zweibrücken: Auffindbarkeit eines Fotos im Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung
Befindet sich ein urheberrechtlich geschütztes Foto nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung noch im Cache von Google und ist deshalb öffentlich auffindbar, so liegt darin keine erneute Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber kann daher weder …