Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über getätigte Sonderzahlungen trotz DSGVO

Gegen den Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über an Arbeitnehmer getätigte Sonderzahlungen kann der Arbeitgeber keine daten­schutz­rechtlichen Bedenken erheben.

Dies hat das Hessische Landes­arbeits­gericht entschieden.

(Hessisches LAG, Beschluss vom 10.12.2018 – 16 TaBV 130/18)