ULD wird Drohkulisse in Sachen Facebook verschärfen

Der September ist demnächst vorbei – und damit läuft die vom unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) in seiner Pressemitteilung vom 19.8.2011 ausgesprochene „Schonfrist“ für Nutzer von facebooks Social Plugins sowie „Betreiber“ entsprechender Fanseiten ab. Damit stellt sich nunmehr allen Nutzern der entsprechenden Dienste umso drängender die Frage: Wie geht es am 1. Oktober weiter?

Zunächst einmal ist hier etwas zur Frist zu sagen: Diese läuft – jedenfalls, soweit das ULD sich hier an die gesetzlichen Vorgaben hält – wegen des Wochenendes und des darauffolgenden Feiertags erst am 04.10.2011, 23:59 Uhr ab. Erst dann ist der September – rechtlich gesehen – auch wirklich „zu Ende“.

Nachdem Gespräche zwischen den Beteiligten politischen Stellen und die zwischen facebook und dem ULD geführte Korrespondenz noch nicht zu einer Lösung geführt haben, ist nun das ULD am Zug wieder am Zug. Es muss sich entscheiden, seinen Worten Taten folgen zu lassen – oder nicht.

Nach unserer Einschätzung werden die schleswig-holsteinischen Datenschützer sehr kurzfristig nach Fristablauf die nächste Eskalationsstufe zünden.

Dies bedeutet konkret: Man wird wohl in das förmliche Verwaltungsverfahren eintreten, an dessen Ende – nach der vom ULD vertretenen Rechtsansicht – ein Bußgeldbescheid oder aber auch eine Untersagungsverfügung gegenüber den Nutzern von facebook Social Plugins und Fanseiten stehen könnten.

Soweit ist es aber noch nicht. Wir rechnen konkret damit, dass mitgliederstarke Fanseiten ab der kommenden Woche zunächst schriftlich und unter Mitteilung der Rechtansicht des ULD zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Mit dieser verwaltungsrechtlichen „Anhörung“ wird das ULD nach unserer Erwartung die aufgebaute Drohkulisse konkretisieren und verschärfen – ähnlich war dies bereits im Fall von „Google Analytics“ gehandhabt worden.

Wie dann zweckmäßigerweise zu reagieren ist, wird für jeden betroffenen Nutzer individuell zu entscheiden sein. Eine allgemeingültige Empfehlung lässt sich hier seriöserweise nicht aussprechen.

Unsere Kanzlei sieht derzeit jedoch keinen Anlass, von der bereits in unserer Medieninformation vom 26.08.2011 auszugsweise dargestellten Rechtsauffassung abzurücken.